NaturPur Kosmetik

Naturkosmetik und Wasser: Ein starkes Gespann

Ein natürliches Mittel, um die Haut jung zu erhalten ist Wasser. Sobald dem Körper Wasser fehlt, so zeigt sich das in erster Linie an den Hautzellen, indem die Widerstandskraft nachlässt und sich die ersten Fältchen bilden. Wasser ist ein Naturprodukt und sollte neben der Hautpflege täglich zugeführt werden. Je nach Belastung und Lebensumstand benötigt der Mensch ca. 1,5 - 2 Liter reines Wasser pro Tag. 

Die Hautalterung:

Hautärzte haben herausgefunden, dass   es zwei verschiedene Formen der Hautalterung gibt: zum einen die normale / biologische Hautalterung und zum anderen die Lichtalterung. Im Laufe der Jahre verliert die Haut an Elastizität, daran ist nicht zuletzt die biologische Hautalterung verantwortlich. Zu viel Sonnenlicht / UVA-Licht (besonders ohne Sonnenschutzmittel oder Solarium) ist der Hautfeind Nr. 1, gefolgt von ungesunder Ernährung, Überdehnung, Rauchen, Stress, Kummer und Schlafmangel. Die biologische Alterung der Haut ist unvermeidbar. Die Zellen verändern sich, weil die Produktion und die Qualität der Zellen langsam schwinden. Kollagene Fasern werden im Zuge der Zeit immer seltener produziert, die Talgproduktion verlangsamt sich und durch diesen Prozess wird die Haut leicht verletzlich und immer dünner.

Naturkosmetik zeigt neue Möglichkeiten

Die biologische Uhr kann man weder stoppen noch zurückdrehen, jedoch lassen sich die Probleme des Hautbildes durch die Naturkosmetik lindern, bzw. verbessern. Im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung zeigen sich erfolgreiche Resultate, die auch auf die Verwendung von Naturkosmetik zurückzuführen sind. Hautirritationen und Allergien wurden aufgrund natürlicher Inhaltsstoffe erfolgreich behandelt, oder zumindest gelindert. Zumindest profitierten die Anwender von den Pflegeprodukten, denn die Inhaltsstoffe stammen größtenteils aus kontrolliert biologischem Anbau. Aufgrund der guten Verträglichkeit wird die Naturkosmetik gerne in der therapeutischen Praxis und in Kosmetikstudios angewendet. Der Verband „BDIH hat ein Prüfsiegel entwickelt, der den Begriff kontrollierte Naturkosmetik für den Verbraucher transparenter machen soll. Das Siegel definiert einen einheitlichen Standard, welches die Überprüfung der Naturkosmetik vereinfacht. Echte Naturkosmetika, die die Grundanforderungen an Inhaltsstoffe aus der Natur erfüllen, dürfen den Namen Naturkosmetik tragen. Kosmetikprodukte die weniger als 30 Monate haltbar sind, müssen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) versehen sein.

Die Nachfrage an Naturkosmetik ist in den letzten Jahren gestiegen und der Begriff „Naturkosmetik“ wurde zu Recht unter die Lupe genommen, und die Verbraucher sind bereit für Naturkosmetik mehr Geld auszugeben, denn Naturkosmetik ist geprüfte Qualität. Mit Pflegeprodukten/Naturkosmetik wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch die Haut.      

Unterschiedliche Kriterien:

In der Produktion der kontrollierten Naturkosmetik werden folgende Punkte berücksichtigt.

Zum einen gibt es pflanzliche Rohstoffe, diese müssen aus zertifiziertem ökologischem Ausgangsmaterial stammen. Beim Einsatz von tierischen Rohstoffen wird darauf geachtet, dass kein Nerzöl, Frischzellen oder tierische Fette oder Collagen verarbeitet werden, denn dies ist nicht gestattet. Leidglich Milch und Honig dürfen verarbeitet werden. Auf gar keinen Fall dürfen Tierversuche durchgeführt werden, auch nicht in Auftrag gegeben werden. Dies gilt für die Herstellung, sowohl als auch für die Entwicklung von Naturkosmetik. Es gibt Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht vorhanden waren, sie dürfen nur verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht in Tierversuchen getestet wurden, oder durch eine andere Organisation in Auftrag gegeben wurde. Bei den mineralischen Rohstoffen wurde dem Einsatz von mineralischen und anorganischen Stoffen zugestimmt. Die Verwendung (mineralischer Salze, Laugen und Säuren) wie z.B. Natriumchlorid und Magnesiumsulfat sind zugelassen worden, allerdings gibt es Ausnahmen, wie: Paraffine und andere Erdölprodukte, synthetische Duftstoffe, Silikone, u.v.m. diese sind nicht zugelassen. Bei den Herstellungsprozessen gibt es folgende Kriterien: für die Herstellung von Naturkosmetik sind mikrobiologische und enzymatische Verfahren zulässig. Die Extraktion mit Wasser, Kohlensäure, pflanzlichem Alkohol, pflanzlichen Fetten und Ölen – und dem daraus gewonnen Glyzerin sind ebenfalls erlaubt, so wie sie auch in der Natur vorkommen. Die Positivliste kann beim „BDIH“(die Abkürzung steht für Bundesverband deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V., Mannheim) erfragt werden. In dieser Positivliste stehen weitere, erlaubte Stoffe, die zur Herstellung von Naturkosmetik erlaubt sind. Bei der Konservierung ist auf naturidentische Bestandteile zu achten. Verwendet werden dürfen: Benzoesäure und ihre Salze, Salicylsäure und ihre Salze, Sorbinsäure und ihre Salze, Benzylalkohol, Dehydroacetsäure und ihre Salze. Kennzeichnungspflicht bei der Konservierung ist der Zusatz: "Konserviert mit ... [Name des Konservierungsstoffes]" erforderlich. Riechstoffe, die der ISO Norm 9235 entsprechen, sind zugelassen. (Beispiel für Ätherisches Öl): ätherische Öle sind im ISO-Standard 9235 genau definiert als ein Produkt, das aus Pflanzenmaterial einer einzigen Spezies hergestellt wird durch Destillation oder Kaltpressung. Der Riechstoff darf weder mit synthetischen noch mit natürlichen Stoffen vermischt werden. Auch eine Anreicherung mit natürlichen Komponenten aus der gleichen Pflanzenart entspricht nicht der ISO-Norm. Die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist nicht zulässig. (radioaktive Strahlung)

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