Das Oberlandesgericht Köln ist eines von drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen. In seinem Zuständigkeitsbereich leben über 4,31 Millionen Einwohner. Seine räumliche Zuständigkeit umfasst in etwa den gesamten Regierungsbezirk Köln. Sie schließt neben dem Großraum zwischen Köln, Bonn und Aachen auch weite Teile des Bergischen Landes mit ein. Zum Oberlandesgerichtsbezirk Köln gehören 3 Landgerichte mit insgesamt 23 Amtsgerichten.